Kurzbegriff:
Erholungszeitraum für den Arbeitnehmer
Ausführliche Begrifflichkeit:
- Zeit, in welcher der Arbeitnehmer ohne arbeitsvertragliche oder irgendwelche anderen Verpflichtungen tun und lassen kann, was er will.
- Abgrenzung von der Freizeit
- durch Länge
- als arbeitsfreie Tage
- durch Lohnweiterzahlung
- als Ausfluss der Fürsorgepflicht
- als Belohnung für geleistete Dienste (Entgeltstheorie)
- Ferienbezugsrecht = Kriterium für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages
Synonym:
- Urlaub
Legaldefinition:
- keine
Begriffsgebrauch Ferien / Urlaub in der Schweiz:
In der Schweiz wird sowohl der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers als auch der Urlaub jedermann’s als „Ferien“ bezeichnet: Schweizer fahren also in die Ferien und nicht in den Urlaub.