Betriebsferien sind Ferien, in denen im gesamten Betrieb auf Wunsch der Unternehmensleitung nicht gearbeitet wird.
Für Betriebsferien gilt es folgende Regeln zu beachten:
- Betriebsferien-Anordnung
- Nur beschränkte Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Belegschaft möglich
- Noch grösserer Vorrang der betrieblichen Interessen als bei den Individual-Ferien der einzelnen Arbeitnehmer
- Zeitpunkt der Betriebsferien
- Rücksichtnahme auf die Mehrheit der Wünsche der Belegschaft
- Arbeitnehmer soll Urlaubsplanung möglich sein
- Voranzeigefrist
- Usanz: 3 Monate Voranzeigefrist
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frühbuchern und Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern
- Kurzfristige Ferienzuweisung ist unzulässig (AGer, AN080135 vom 27.03.2008)
- Betriebsferien-Mitteilung