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Ferienanspruch

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Exkurs: Unbezahlter Urlaub

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition: Unbezahlter Urlaub

  • Absenz von der Arbeitsstelle ohne Arbeitsleistung und ohne Lohn

Motive

  • Individuelle Motive / Gründe des Arbeitnehmers (Hobby, Reisen, Sprachaufenthalt usw.)
  • Auftragsarmut beim Arbeitgeber / Nutzung eines unbezahlten Urlaubs zur Aus- und Weiterbildung
  • uam

Arbeitsvertrag

  • Vereinbarung der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses
  • Ruhen der Leistungspflicht des Arbeitnehmers
  • Ruhen der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
    • Keine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit oder Unfall
    • Keine Familienzulagen während des unbezahlten Urlaubs
  • Ruhen der Nebenrechte und –pflichten bzw. von Weisungsrecht und Fürsorgepflicht
  • Vereinbarung Kündigungsaufschub auf den Zeitpunkt der Rückkehr vom unbezahlten Urlaub bzw. temporäre Verlängerung der Kündigungsfrist, ev. Abrede zur Bindungsdauer nach Rückkehr vom unbezahlten Urlaub
  • Ferienanspruch
    • Ferienguthaben von Beginn bis Rückkehr vom unbezahlten Urlaub
      • pro rata temporis
    • keine Aeuffnung des Ferienguthabens während der Dauer des unbezahlten Urlaubs
    • Ferienkürzung
    • Absprache Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Vorteil
  • vgl. auch Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

  • AHV/IV/EO- + ALV-Prämien-Weiterzahlung
    • Vermeidung von Beitragslücken
    • Entrichtung der Minimalbeiträge für Nichterwerbstätige
    • ALV: keine Anrechnung des unbezahlten Urlaubs an die Beitragszeit
  • BVG-Weiterführung / -einzahlung
    • Massgeblichkeit des Reglements der Pensionskasse bzw. des Kollektivverssicherungsvertrags
    • Versicherungspflicht endet bei Unterschreitung des BVG-Mindestlohns durch den unbezahlten Urlaub
  • Unfallversicherung (UVG)
    • Obligatorische Unfallversicherung
      • Weiterlauf der Deckung nur für 30 Tage nach Urlaubsbeginn
      • Abredeversicherung (für max. 180 Tage)
    • Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung
  • (Kollektiv-)Krankenversicherung (KVG)
    • Prüfung der Police / Dahinfallen Versicherungsschutz?
    • ev. Abschluss Einzelversicherung
  • Normale Fortsetzung der privaten Versicherungsverträge
  • ev. geografische, gegenständliche und summenmässige Deckungserweiterung bei Auslandaufenthalten
  • ev. Reiseversicherungen

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Judikatur

BGE 137 V 121

Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs

20 Minuten Online (06.10.2009): So versichern Sie sich bei unbezahltem Urlaub

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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