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Ferienanspruch

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Ferien bei fristloser Entlassung

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einer fristlosen Entlassung ist der Ferienbezug nicht mehr in natura möglich.

Auch hier ist zu differenzieren in:

1. Gerechtfertigte fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber

  • Es enden mit der fristlosen Entlassung
    • die Lohnzahlungspflicht bzw. Ferienlohn-Zahlungspflicht
    • der Zeitenlauf für die Berechnung des Ferienguthabens
  • Das bereits angehäufte Ferienguthaben des Arbeitnehmers bleibt gewahrt, ist aber infolge unmöglichen Real-Ferienbezugs als Ausnahme vom Abgeltungsverbot vom Arbeitgeber in Geld zu leisten

2. Ungerechtfertigte fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber

  • Der zu Unrecht entlassene Arbeitnehmer hat Anspruch auf diejenige Leistung, die er erhalten hätte, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden wäre.
  • Ergebnisabhängigkeit von
    • Stellensuche oder bereits vorhandener neuer Anstellung
      • Stellensuche zur Schadensminderung
      • Stellensuche zur Wahrung des Arbeitslosentaggeldanspruchs
      • Stellensuche prioritär im Verhältnis zum Natural-Ferienbezug (Bundesgericht hält dafür, dass eine 2- bis 3-monatige Kündigungsfrist kaum ausreichend für einen Real-Ferienbezug sein dürfte [vgl. BGE 117 II 270, insbesondere 272])
    • Restferienguthaben bei Entlassung
    • Zeitdauer für Ferienvorbereitung und -bezug

3. Gerechtfertigte fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Es enden mit der fristlosen Kündigung
    • die Lohnzahlungspflicht bzw. Ferienlohn-Zahlungspflicht
    • der Zeitenlauf für die Berechnung des Ferienguthabens
  • Das vor Kündigung entstandene Ferienguthaben des Arbeitnehmers bleibt gewahrt, ist aber infolge unmöglichen Real-Ferienbezugs als Ausnahme vom Abgeltungsverbot vom Arbeitgeber in cash zu leisten

4. Ungerechtfertigte fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Arbeitgeber ist zu stellen wie wenn der Arbeitnehmer nicht gekündigt hätte

Weiterführende Informationen

Ungerechtfertigte fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber
» BGE 117 II 270, insbesondere 272

» Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber im Allgemeinen

» Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer im Allgemeinen

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