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Ferienanspruch

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Ferienverschiebung

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den einmal festgelegten Ferienplan nicht mehr einseitig abändern.

Der Arbeitgeber hat aber ein Ferienverschiebungsrecht aus wichtigen Gründen.

Als wichtige Gründe gelten:

  • ausserordentliche
  • unvorhergesehene
  • dringliche betriebliche Bedürfnisse.

Der Arbeitgeber hat für allf. Hotel- und Reise-Annullationskosten aufzukommen.

Vice versa darf auch der Arbeitnehmer einmal festgelegte Ferien nicht verschieben.

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